Biodiversität durch neue Gentechnik in Gefahr

GLOBAL 2000,  APA-OTS,  2018.

on 17. bis 29. November findet die 14. Vertragsparteienkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 14) in Sharm El Sheikh, Ägypten, statt. Neben den zahlreichen Artenschutz-Themen muss heuer der Neuen Gentechnik besondere Relevanz beigemessen werden. Unter dem Schlagwort “Synthetic Biology” werden auch Techniken wie CRISPR zusammengefasst. Dazu gab es am 25. Juli diesen Jahres zumindest für die EU seitens des EuGH eine klare Entscheidung. CRISPR und andere neue gentechnische Methoden (und deren Produkte) sind als Gentechnik zu klassifizieren. ”Diese klare Klassifizierung sollte nicht auf die EU beschränkt bleiben. Auf der UN-Konferenz sollten sich die Vertragspartner einigen, dass diese klare Regelung für alle Partnerländer gilt“, betont Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit stehen laut dem EuGH-Urteil im Vordergrund. Überdies hat das Vorsorgeprinzip zu gelten. Durch die Entscheidung gibt es eine klare Regulierung, Zulassungsverfahren, Risikobewertung und Kennzeichnung.